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Zulagen
Was sind Zulagen?
Was sind Schmutzzulagen?
Unter Schmutzzulagen sind Zuwendungen für Arbeitsleistungen zu verstehen, die in erheblichem Ausmaß eine Verschmutzung (Verunreinigung) des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken.
| Beispiel: |
Was sind Erschwerniszulagen?
Hier muss eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen in dieser Branche vorliegen. Ein Vergleich mit den allgemeinen üblichen Arbeitsbedingungen "schlechthin" ist unzulässig, da es an allgemein vergleichbaren Arbeitsbedingungen fehlt.
| Beispiel: |
Was sind Gefahrenzulagen?
Eine Gefahrenzulage ist nur dann begünstigt, wenn sie eine "typische Berufsgefahr" abgilt. Zwangsläufig liegt eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers vor. Nicht umfasst ist eine Allgemeingefahr, da sie keine verbundene, "typische" Berufsgefahr darstellt.
| Beispiel: Bauarbeiter: Einwirkung giftiger Gase, Dämpfe, Säuren oder Staub. |
Begünstigungen für Zulagen
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind gemeinsam mit Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängenden Überstundenzuschlägen insgesamt bis € 360,- monatlich steuerfrei.
Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum aufgrund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag um 50% auf € 540,- monatlich.
Vorraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung
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Funktionelle Bedingung = Zulage zum Lohn bzw. Gehalt
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Materiellrechtliche Bedingung
Die zu leistenden Arbeiten müssen überwiegend unter Umständen erfolgen, die- in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken,
- im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen,
- oder in Folge von verschiedenen Gefahren zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen.
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Formellrechtliche Bedingung
gewährt werden.
Die Zulagen müssen
- auf Grund gesetzlicher Vorschriften,
- auf Grund von Gebietskörperschaften erlassener Dienstordnungen,
- auf Grund aufsichtbehördlich genehmigter Dienstordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- auf Grund der vom Österreichischen Gewerkschaftsbund für seine Bediensteten festgelegten Arbeitsordnung,
- auf Grund von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigungen abgeschlossen worden sind,
- innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder
- bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern
Freiwillig gewährte SEG-Zulagen sind steuerpflichtig.
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Dokumentation
Es müssen für jeden Arbeitnehmer genaue Aufzeichnungen geführt werden (an welchen Tagen, zu welcher Tageszeit, welche Arbeit)
Sozialversicherung
Die Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind sozialversicherungspflichtig.
| Achtung: |
Lohnnebenkosten
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DB-pflichtig
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DZ-pflichtig
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KommSt-pflichtig
Stand: Jänner 2012
Quelle: www.wko.at