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Was sind Zulagen?

Zulagen sind Entgeltbestandteile (= Lohn, Gehalt), die für Arbeiten unter besonderen Bedingungen bezahlt werden.

Was sind Schmutzzulagen?

Unter Schmutzzulagen sind Zuwendungen für Arbeitsleistungen zu verstehen, die in erheblichem Ausmaß eine Verschmutzung (Verunreinigung) des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken.

Beispiel:
Arbeiten mit Teer, Kesselreinigung, Verschlammung, Arbeiten am Schlachthof, etc.


Was sind Erschwerniszulagen?

Hier muss eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen in dieser Branche vorliegen. Ein Vergleich mit den allgemeinen üblichen Arbeitsbedingungen "schlechthin" ist unzulässig, da es an allgemein vergleichbaren Arbeitsbedingungen fehlt.

 

Beispiel:
Arzt: Zulage auf Unfall-, Intensiv- und Psychiatriestation.


Was sind Gefahrenzulagen?

Eine Gefahrenzulage ist nur dann begünstigt, wenn sie eine "typische Berufsgefahr" abgilt. Zwangsläufig liegt eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers vor. Nicht umfasst ist eine Allgemeingefahr, da sie keine verbundene, "typische" Berufsgefahr darstellt.

Beispiel:
Bauarbeiter: Einwirkung giftiger Gase, Dämpfe, Säuren oder Staub.

Begünstigungen für Zulagen

Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind gemeinsam mit Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängenden Überstundenzuschlägen insgesamt bis € 360,- monatlich steuerfrei.

Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum aufgrund der Beschaffenheit ihrer Arbeit überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag um 50% auf € 540,- monatlich.


Vorraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung

  • Funktionelle Bedingung = Zulage zum Lohn bzw. Gehalt

  • Materiellrechtliche Bedingung
     

    Die zu leistenden Arbeiten müssen überwiegend unter Umständen erfolgen, die

    - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken,
    - im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen,
    - oder in Folge von verschiedenen Gefahren zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen.

  • Formellrechtliche Bedingung

    Die Zulagen müssen

    - auf Grund gesetzlicher Vorschriften,

    - auf Grund von Gebietskörperschaften erlassener Dienstordnungen,

    - auf Grund aufsichtbehördlich genehmigter Dienstordnungen der Körperschaften des öffentlichen Rechts,

    - auf Grund der vom Österreichischen Gewerkschaftsbund für seine Bediensteten festgelegten Arbeitsordnung,

    - auf Grund von Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die auf Grund besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigungen abgeschlossen worden sind,

    - innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder

    - bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern

    gewährt werden. 

    Freiwillig gewährte SEG-Zulagen sind steuerpflichtig.
 
  • Dokumentation

    Es müssen für jeden Arbeitnehmer genaue Aufzeichnungen geführt werden (an welchen Tagen, zu welcher Tageszeit, welche Arbeit)


Sozialversicherung

Die Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind sozialversicherungspflichtig.

Achtung:
Schmutzzulagen zählen nicht zum SV-beitragspflichtigen Entgelt, soweit sie nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen.


Lohnnebenkosten

Die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind