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Dekadenarbeit


Unter Dekadenarbeit wird in der Regel verstanden, dass auf zehn Arbeitstage vier arbeitsfreie Tage folgen.

Regelungen für Dekadenarbeit kann der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer, die auf im öffentlichen Interesse betriebenen Großbaustellen oder auf Baustellen der Wildbach- und Lawinenverbauung in Gebirgsregionen beschäftigt sind, zulassen.

Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf im Durchschnitt innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von zwei Wochen 40 Stunden nicht überschreiten (z.B. erste Woche: 63 Stunden, zweite Woche: 17 Stunden); die tägliche Normalarbeitszeit darf neun Stunden nicht überschreiten.

Da in diesem Fall auch die Wochenendruhe berührt wird, sind die Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes und der Arbeitsruhegesetz-Verordnung zu beachten.

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Quelle:
www.arbeitsinspektion.gv.at